Amtsgericht Albstadt
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1-Zimmerwohnung
Zwangsversteigerung in
72458 Albstadt
Einfamilienhaus und bebautes Grundstück
Zwangsversteigerung in
72362 Nusplingen
5 Landwirtschaftsflächen
Zwangsversteigerung in
72362 Nusplingen
Wichtige Hinweise
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
- Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder
- Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:
Baden-Württembergische Bank
BLZ: 600 501 01, Konto Nr. 7469534505
BIC: SOLADEST600, IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
9804000100353 ALB 9 K [Aktenzeichen] AG Albstadt
Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.