Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (9 insgesamt)

ehemaliges Herrenhaus ZVG

ehemaliges Herrenhaus

Zwangsversteigerung in
66620 Nonnweiler

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 1/17
Versteigerungstermin:
09.10.2023, 11:00 Uhr
Dreifamilienhaus ZVG

Dreifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66629 Freisen

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 38/21
Versteigerungstermin:
23.10.2023, 11:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66606 Sankt Wendel

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 10/22
Versteigerungstermin:
24.10.2023, 10:00 Uhr
Wohnhaus mit kleiner Gewerbeeinheit ZVG

Wohnhaus mit kleiner Gewerbeeinheit

Zwangsversteigerung in
66606 Sankt Wendel

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 9/22
Versteigerungstermin:
30.10.2023, 11:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das Konto der Gerichtskasse
    IBAN: DE 90590100660000506668,
    BIC: PB NKDE FF 590 bei der Postbank Saarbrücken
    oder
  4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht