Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (8 insgesamt)

Termin aufgehoben ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66606 Sankt Wendel

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 4/22
Versteigerungstermin:
04.11.2024, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66625 Nohfelden

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 25/21
Versteigerungstermin:
11.11.2024, 11:00 Uhr
Wohn- und Gewerbeanwesen ZVG

Wohn- und Gewerbeanwesen

Zwangsversteigerung in
66640 Namborn

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 3/18
Versteigerungstermin:
25.11.2024, 11:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66640 Namborn-Furschweiler

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 5/23
Versteigerungstermin:
02.12.2024, 11:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das Konto der Gerichtskasse
IBAN: DE 90590100660000506668,
BIC: PB NKDE FF 590 bei der Postbank Saarbrücken
oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts


Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht