Zwangsversteigerung Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Zum Bernstein 3,5,7, 57076 Siegen, Weidenau
- Verkehrswert
- 39.100,00 €
- Versteigerungstermin
- 07.05.2025 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 20 K 11/24
- Verkehrswert
- 39.100,00 €
- Versteigerungstermin
- 07.05.2025 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 20 K 11/24
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 7. Mai 2025 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Siegen, Berliner Str. 22, Saal 171 öffentlich versteigert werden:
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 39.100,00 €
- Versteigerungstermin
- 07.05.2025, 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 20 K 11/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Grundstück 93,72/10.000 (Dreiundneunzig Komma Zweiundsiebzig Zehntausendstel) Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Weidenau Flur 18 Flurstück 760, Gebäude- und Freifläche, Zum Bernstein 3, 5, 7, 4493 qm groß
verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im Gartengeschoss (Kellergeschoss) sowie einem Abstellkeller im Kellergeschoss, im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichnet.
Dazu gehört das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz Nr. 3.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in den Blättern 5501 bis 5581) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Wohnungs- und Teileigentümer (= Raumeigentümer) bedarf zur Veräußerung der Zustimmung des Verwalters.
Das gilt nicht bei einer Veräußerung des Raumeigentums an einen anderen Raumeigentümer, an Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie, an Ehegatten oder frühere Ehegatten. Die Zustimmung des Verwalters ist ferner nicht erforderlich bei einer Veräußerung des Raumeigentums im Wege der Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung oder durch den Konkursverwalter oder wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung erworbenes Raumeigentum veräußert.
Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 10. November 1993 Bezug genommen.
Der Miteigentumsanteil ist bei Anlegung dieses Blattes von Blatt 3228 hierher übertragen.
Bebauung laut Gutachten ohne Gewähr für die Richtigkeit:
Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus mit 81 Wohnungen; gute Wohnlage; Wohnfläche beträgt rd. 28 m².
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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