Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 12. Februar 2026 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Mannheim, Sitzungssaal B115, A 2, 1, 68159 Mannheim öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 25.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 25.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 12.02.2026, 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 3 K 71/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 22.07.25
- Besichtigungsart
- Teilbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Garage
- Objektzustand
- baujahresgemäß
- Baujahr
- 1980
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um einen Doppelparkplatz Nr. 51 in der Tiefgarage mit einem Miteigentumsanteil von 50/10.000 am Grundstück.
Besichtigung
Das Objekt wurde am 22.07.2025 im Rahmen einer Ortsbesichtigung begutachtet. Die Begehung umfasste das Gebäude, Kellergeschoss sowie die Tiefgarage; von Doppelparkplatz Nr. 51 war nur die obere Ebene einsehbar, die untere Ebene konnte nicht besichtigt werden. Die Bewertung erfolgte auf Basis der Ortsbesichtigung und verfügbarer Unterlagen, tiefergehende technische Untersuchungen fanden nicht statt.
Tiefgaragenstellplatz
Der zu versteigernde Doppelparker Nr. 51 liegt in der Tiefgarage (Kellergeschoss) und ist ein hydraulisch betriebenes System für zwei Pkw (übereinander, schräg geneigte Ebenen). Er ist gemeinsam mit Nr. 52 als Vierfach Parker gestaltet, was Bedienkomfort und Nutzungseffizienz einschränkt, da die Bewegung aller vier Fahrzeuge koordiniert werden muss. Das Sondereigentum ist altersentsprechend erhalten, die Funktion des Hebesystems konnte im Termin nicht geprüft werden, typische Gebrauchsspuren sind vorhanden. Die Tiefgarage ist durch ein elektrisches Metallgittertor gesichert, Wände und Decken der Tiefgarage bestehen aus Stahlbeton, der Boden aus Estrich.
Gebäude
Das Grundstück ist mit einem 1980 errichteten, mehrgeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage nach dem Wohnungseigentumsgesetz bebaut. Das Gebäude umfasst ein Kellergeschoss (mit der Tiefgarage), ein Erdgeschoss sowie vier Obergeschosse und schließt mit einem Flachdach ab, das mit bituminösen Dichtungsbahnen abgedichtet ist. Der Grundriss spiegelt klassische Blockrandbebauung wider, die Häuserzeile ist in städtischer Lage geschlossen ausgeführt. Zum Haus gehören 11 Wohnungen (EG–4. OG), Nebenräume, 39 Einzelgaragenplätze und 57 Doppelparkplätze (hydraulische Parks-Systeme) im Untergeschoss.
Die Wohnungstrakte werden durch ein Stahlbetontreppenhaus mit Personenaufzug erschlossen. Die Fassade ist hell verputzt, Fenster sind Kunststoffrahmen (2023 erneuert) mit Außensonnenschutz. Die Liegenschaft befindet sich in einem altersgerechten, aber instandgehaltenen Zustand; erkennbare gravierende Baumängel und Instandhaltungsrückstände bestehen nicht. Der Energieausweis weist das Gebäude der Effizienzklasse „F“ zu.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war keine konkrete Eigennutzung oder Vermietung des Doppelparkplatzes belegt. Die Marktertragsbewertung basiert auf regional üblichen Mieten und dem Potential der nachhaltigen Vermietbarkeit von Parkplätzen in Innenstadtlage.
Lage
Das Objekt liegt in Mannheim, Stadtteil Innenstadt (ca. 330.000 Einwohner, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg), zentral in den sogenannten Quadraten rund 600 Meter östlich des Paradeplatzes. Die Mikrolage ist geprägt durch geschlossene, mehrgeschossige Wohn- und Geschäftshäuser und ist städtisch geprägt. Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet, mit Nahverkehrs-Haltestellen für Straßenbahn (ca. 150 m) und Bus (ca. 500 m) in näherer Umgebung, Hauptbahnhof rund 1 km entfernt.
Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum sind sehr begrenzt, sodass private Stellflächen innerhalb der Wohnanlage besonderen Wert besitzen. Die Umgebung bietet eine gute Infrastruktur mit diversen Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungen, Schulen, Kindergärten und Ärzten fußläufig. Mehrere öffentliche Parkhäuser sind vorhanden, es besteht Anwohnerparkausweispflicht.
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