Zwangsversteigerung Sonstiges, Wohnungseigentum mit Garage in einem Zweifamilienwohnhaus
Hechelscheid 43/43a, 52152 Simmerath, Steckenborn
- Verkehrswert
- 110.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 17.03.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 13 K 1/25
- Verkehrswert
- 110.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 17.03.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 13 K 1/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 17. März 2026 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz in 1. Etage, Sitzungssaal 11, Laufenstr. 38, 52156 Monschau öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Wohnungsgrundbuch von Steckenborn, Blatt 750, BV lfd. Nr. 1 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Steckenborn, Flur 2, Flurstück 196, Gebäude- und Freifläche, Hechelscheid 43 /43a, Größe: 719 m²
Sonstiges, Wohnungseigentum mit Garage in einem Zweifamilienwohnhaus
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 110.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 17.03.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 13 K 1/25
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Sonstiges, Wohnungseigentum mit Garage in einem Zweifamilienwohnhaus
Es handelt sich um Wohnungseigentum mit Garage in einem Zweifamilienwohnhaus. Das 719 m² große bebaute Grundstück befindet sich in 52152 Simmerath, Hechelscheid 43/43a. Die Bebauung besteht aus einer vermutlich 1923 errichteten ehemaligen Hofstelle. Das Gebäude ist zweigeschossig mit Teilunterkellerung und überwiegend ausgebauten Dachgeschoss.
Die zu versteigernde Eigentumswohnung befindet sich im früheren Wohnteil der ehemaligen Hofstelle. Die sachverständig ermittelte Wohnfläche beträgt ca. 102 m². Zu dem Sondereigentum gehört eine Garage. Es besteht sowohl an dem Sondereigentum als auch am gemeinschaftlichen Eigentum ein Investitionsbedarf.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Die Örtlichkeit weicht von der Teilungserklärung und den Aufteilungsplänen in folgenden Bereichen ab:
Der Eingangsvorbau zu der Wohnung 1 ist nicht mit Nr. 1 gekennzeichnet und ist daher gemeinschaftliches Eigentum.
Das ausgebaute Dachgeschoss über dem Obergeschoss der Wohnung 1 ist nicht mit Nr. 1 gekennzeichnet und ist daher gemeinschaftliches Eigentum.
Das nach der Teilungserklärung ausgebaute Dachgeschoss über dem Obergeschoss der Wohnung 2 ist nicht mit Nr. 2 gekennzeichnet und ist daher gemeinschaftliches Eigentum Eine Baugenehmigung liegt vor.
Ein nach der Teilungserklärung im Erdgeschoss an die Garage 1 angebauter Pferdestall (Nutzer Eigentümer Wohnung 2) ist keinem Sondereigentum zugewiesen und ist daher gemeinschaftliches Eigentum. Eine Baugenehmigung liegt vor.
Ein nach der Teilungserklärung errichteter Paddock vor dem Pferdestall ist keinem Sondereigentum zugewiesen und ist daher gemeinschaftliches Eigentum.
Ein vorhandener Carport ist keinem Sondereigentum zugewiesen und ist daher gemeinschaftliches Eigentum.
Sondernutzugsrechte sind nicht vereinbart.
Ein im Keller der Wohnung 1 installierter Festbrennstoffkessel ist außer Betrieb. Die Beheizung erfolgt derzeit über eine ölbefeuerte Zentralheizung (Standort Heizraum Erdgeschoss – gemeinschaftliches Eigentum).
Im Keller des Wohnungseigentums 1 befindet sich die Wasseruhr für das gesamte
Anwesen. Die Wohnung 2 verfügt über einen Zwischenzähler.
Vor einer vermögenswirksamen Disposition wird dringend empfohlen die Teilungserklärung und die Aufteilungspläne einzusehen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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