Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 6. Mai 2026 um 13:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Sinzig, Sitzungssaal 23, Barbarossastraße 21, 53489 Sinzig öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 2: Die Grundstücke Gemarkung Löhndorf, Flur 10, Flurstück 2, Flur 4, Flurstücke 61/2 und 61/1 sowie Flur 5, Flurstück 21/2 grenzen aneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit. Es handelt sich um eine Grünfläche.; Verkehrswert: 35,00 €
Lfd. Nr. 3 :Die Grundstücke Gemarkung Löhndorf, Flur 10, Flurstück 2, Flur 4, Flurstücke 61/2 und 61/1 sowie Flur 5, Flurstück 21/2 grenzen aneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit. Es handelt sich um eine Grünfläche.; Verkehrswert: 7.500,00 €
Lfd. Nr. 4: Die Grundstücke Gemarkung Löhndorf, Flur 10, Flurstück 2, Flur 4, Flurstücke 61/2 und 61/1 sowie Flur 5, Flurstück 21/2 grenzen aneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit. Es handelt sich um eine Grünfläche.; Verkehrswert: 20,00 €
Lfd. Nr. 5: Das Flurstück 21/2 wird über einem nordwestlich angrenzenden, öffentlichen, Wirtschaftsweg erschlossen. Die Flurstücke 2, 61/2 und 61/1 grenzen an öffentliche Grundstücke, bei denen es sich jedoch nicht um Weggrundstücke handelt. Sie weisen somit keine eigenen, öffentlichen, Zuwegungen auf. Zurzeit erfolgt die Zuwegung über das Flurstück 21/2 bzw. 61/2.; Verkehrswert: 1.500,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
siehe Gutachten
Versteigerungstermin
06.05.2026, 13:30 Uhr
Aktenzeichen
6 K 2/25
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
18.06.25
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Landwirtschaftsfläche

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um vier unbebaute landwirtschaftliche Grundstücke, welche eine wirtschaftliche Einheit bilden. Es bestehen keine Miet- oder Pachtverhältnisse. Miteigentumsanteile und Sondernutzungsrechte sind nicht ausgewiesen.

Besichtigung

Das Objekt wurde am 18.06.2025 im Rahmen eines Ortstermins in Augenschein genommen. Die Grundstücke wurden äußerlich besichtigt; eine Innenbesichtigung ist bei unbebauten Grundstücken naturgemäß nicht möglich, die Bewertung erfolgte ausschließlich auf Basis der Inaugenscheinnahme sowie vorliegender Unterlagen.

Grundstück

Die vier zu bewertenden, unbebauten Grundstücke gliedern sich in vier Grünlandflächen und eine Böschungsfläche (Straßenbegleitfläche an der Autobahn). Die Größen betragen 56 m², 4.875 m², 19 m² und 1.135 m². Die Flächen grenzen ohne eigene öffentliche Zuwegung teils aneinander und bilden zusammen eine wirtschaftliche Einheit.

Die Grundstücke sind überwiegend als Grünland im Liegenschaftskataster geführt und werden aktuell nicht bewirtschaftet. Der Zuschnitt der Flächen ist teilweise stark unregelmäßig und die Topografie geneigt bis kupiert. Die Bodengüte variiert zwischen 39 und 47 Bodenpunkten, was einer durchschnittlichen Qualität im regionalen Vergleich entspricht. Die einzelnen Grundstücke verfügen nur teilweise über öffentliche Zuwegungen, Erschließung ist vor allem über benachbarte Wirtschaftswege möglich. Die Grundstücke liegen überwiegend im Außenbereich nach § 35 BauGB und sind im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen; eine Bauerwartung besteht ausdrücklich nicht. Alle Grundstücke liegen im Landschaftsschutzgebiet.

Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder Altablagerungen sind nicht bekannt oder katastermäßig verzeichnet. Hinweise auf Altbergbau gibt es in Form historischer Eisenförderfelder; konkrete Bergschäden oder relevante Auswirkungen auf die Grundstücke sind jedoch nicht dokumentiert.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war keine landwirtschaftliche Nutzung, Vermietung oder Verpachtung gegeben. Es wird von einer ungenutzten Situation ausgegangen.

Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Ortsname: Sinzig (Stadtteil Löhndorf), ca. 1.400 Einwohner im Ortsteil, ca. 17.000 Einwohner gesamt, Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz.

Mikrolage und Wohnlage:
Die Grundstücke liegen außerhalb des bebauten Ortsteils in Feld- und Waldrandlage, etwa 850 bis 1.200 Meter Luftlinie vom Ortskern entfernt. Nachbarflächen werden land- und forstwirtschaftlich genutzt; südwestlich befinden sich einzelne landwirtschaftliche Hofstellen. Unmittelbare Nachbarschaft ist durch unbebaute Landwirtschafts- und Waldflächen geprägt, Beeinträchtigungen durch Gewerbe oder Industrie sind nicht vorhanden. Teilflächen liegen in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn 61, eine der Grundstücksflächen dient als Straßenböschung. Öffentliche Zuwegungen sind nur teilweise gegeben.

Infrastruktur (Schulen, Einkauf, Verkehr):
Die Verkehrsanbindung ist durchschnittlich: Die Bundesstraße 9 (Bonn-Koblenz) liegt rund 5 km entfernt, die Autobahn 61 ist über die Anschlussstelle der A571 nach ca. 1 km erreichbar. Bis zum Bahnhof Sinzig sind es etwa 5 km. Landhandelsbetriebe und Molkereien liegen 20-50 km entfernt. Schulen, Kindergärten, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten finden sich im Ortskern und in der Stadt Sinzig.

Grundstück:
Das Gelände der Flächen ist geneigt bis kupiert. Der Zuschnitt ist überwiegend unregelmäßig, es handelt sich zum Teil um längliche oder trapezförmige Flurstücke. Teilweise sind die Flächen als Begleitgrün oder Böschung an der Autobahn ausgebildet, ansonsten als mehr oder minder zusammenhängendes landwirtschaftliches Grünland. Detaillierter Bewuchs ist im Gutachten selbst nicht beschrieben.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.