Zwangsversteigerung Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Heßlerstr. 31, 45883 Gelsenkirchen, Heßler
- Verkehrswert
- 40.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 03.07.2026, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 105/24
- Verkehrswert
- 40.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 03.07.2026, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 105/24
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 3. Juli 2026 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 212 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Heßler Blatt 1607
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 40.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 03.07.2026, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 105/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im Hause Heßlerstr. 31 in 45883 Gelsenkirchen-Heßler gelegene Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines zweiseitig angebauten, unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienhauses nebst Kellerraum (5 Wohneinheiten und 3 Garagen). Aufteilung siehe Gutachten und Exposé.Ursprungsbaujahr Mehrfamilienhaus ca. 1902, Wiederaufbau ca. 1948, Dachgeschossausbau ca. 1988. Wohnfläche ca. 63 m², zum Wertermittlungsstichtag (25.03.2025) leerstehend. Bauschäden/-mängel am Gemeinschafts- und Sondereigentum. Eine WEG-Verwaltung konnte nicht ermittelt werden. Laut Auskunft der zuständigen Behörde wurde im Dezember 2024 ein auf eine mögliche Nutzungsuntersagung ausgerichtetes bauordnungsrechtliches Verfahren für die Dachgeschosswohnung eröffnet. Das Kellergeschoss konnte nicht besichtigt werden.
Die Einsichtnahme in das Gutachten nebst allen Anlagen wird angeraten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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