Zwangsversteigerung Wohnung im 1. OG rechts mit Kellerraum - HausNr. 27
Jahnstraße u. Lionstraße, 00000 Hof
- Verkehrswert
- 39.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 05.05.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- K 70/25
- Verkehrswert
- 39.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 05.05.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- K 70/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 5. Mai 2026 um 8:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Amtsgericht Hof Hof, Blatt 18526
Wohnung im 1. OG rechts mit Kellerraum - HausNr. 27
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 39.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 05.05.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- K 70/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Wohnung im 1. OG rechts mit Kellerraum - HausNr. 27
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil
Sondereigentums-Art
Blatt
10,96/1000
Wohnung samt Kellerraum
18526
an Grundstück
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Hof
2905/1
16 Wohnhäuser, Garagen, Hofraum, Garten
Jahnstraße 15,17,19,21,23,25,27,29,31,33,35,37 und Lionstraße 11,13,15 und 17
0,9617
Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung samt Kellerraum - im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichnet -.
Es betehen Sondernutzungsrechte gem. Anlage II § 7 der Teilungserklärung.
Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Bd. 510 Bl. 18521 bis Bl. 18532, Bd. 511 Bl. 18533 bis Bl. 18567, Bd. 512 Bl. 18568 bis Bl. 18602, Bd. 513 Bl. 18603 bis Bl. 18636).
Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sonderigentumsrechte und Sondernutzungsrechte sowie noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte an Garagen - im Lageplan mit Nrn. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12 bezeichnet - und noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte an oberirdischen Stellplätzen - im Lageplan mit Nr. 13,14,15,16,17,18,19 bezeichnet - beschränkt.
Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch den Verwalter. Ausnahmen: Veräußerung an den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie sowie an Schwiegerkinder oder Schwiegereltern oder bei der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung und durch den Konkursverwalter oder durch einen Grundpfandrechtsgläubiger, welcher das Wohnungseigentum erworben hat, ferner bei der erstmaligen Veräußerung durch die derzeitigen Eigentümer Rudolf Dörr und Johann Hofmann.
Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums, der Sondernutzungsrechte und der noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte Bezugnahme auf Bewilligung vom 25.05.1993/09.05.1994 (URNrn. 2961/93, 3079/94 Notar Bensch in Nürnberg) sowie Aufteilungs- und Lageplan.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnung im 1. OG rechts mit Kellerraum - HausNr. 27;
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
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