Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 22. April 2026 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Linz am Rhein, Sitzungssaal III, Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 27.200,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 27.200,00 €
- Versteigerungstermin
- 22.04.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 6 K 22/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 04.12.25
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Baugrundstück
- Grundstücksfläche
- 190 m²
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, Flurstück Nr. 549.
Besichtigung
Das Objekt wurde im Rahmen eines Ortstermins am 04.12.2025 äußerlich besichtigt. Es erfolgte eine Begehung des unbebauten Grundstücks; eine Bewertung auf Aktenbasis und durch Auskünfte bei Behörden und anhand schriftlicher Unterlagen wurde ergänzend vorgenommen.
Grundstück
Das Bewertungsobjekt stellt ein unbebautes Grundstück mit einer Fläche von 190 m² dar. Es handelt sich um baureifes Land mit unregelmäßiger Grundstücksform und einer Straßenfront von ca. 16 m bei einer mittleren Tiefe von etwa 11,5 m. Die Fläche ist aktuell eine Wiese mit Wildwuchs, ohne bestehende Bebauung. Die Topografie ist eben, direkt an der südwestlichen Grundstücksgrenze verläuft ein Lärmschutzwall, an den nordwestlichen und nordöstlichen Grenzen bestehen Einfriedungen durch Zäune und Hecken. Die Grundstücksform ist unregelmäßig, wobei eine Nutzung gemäß Bebauungsplan nur für Nebenanlagen, Stellplätze oder ein Garagengebäude gestattet ist, nicht jedoch für Wohnbebauung. Altlasten oder Kontaminierungen sind laut Behördenauskunft nicht bekannt.
Das Grundstück ist an einer voll ausgebauten Anliegerstraße mit mäßigem Verkehr gelegen. Gehwege oder Parkstreifen sind jedoch nicht vorhanden. Die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Kanal) liegen im Straßenbereich, es existiert jedoch keine Bestätigung über Hausanschlüsse am Grundstück selbst.
Im Grundbuch wurden beschränkte persönliche Dienstbarkeiten hinsichtlich des Verzichts auf Ansprüche wegen Immissionen benachbarter Betriebe eingetragen. Weitere wertbeeinflussende Belastungen bestehen nicht.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und befand sich als Wiesenfläche mit Wildwuchs im ungenutzten Zustand. Eine Bebauung ist nach Bebauungsplan als Fläche für Garagen oder Stellplätze möglich. Ein bestehender Pachtvertrag war nicht feststellbar.
Lage
Rheinbrohl, Verbandsgemeinde Bad Hönningen, ca. 4.200 Einwohner, Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz
Das Grundstück liegt am Ortsrand zwischen dem südlichen Ortsrand von Bad Hönningen und dem nördlichen Ortsrand von Rheinbrohl. Die Umgebungsbebauung ist überwiegend durch Wohnbebauung in aufgelockerter, ein- bis zweigeschossiger Bauweise geprägt. Die Wohnlage gilt als mittlere Lage, es handelt sich nicht um eine Geschäftslage. Das Gebiet liegt zwischen zwei Gewerbegebieten und ist durch die Nähe zu Bahnstrecke, Bundesstraße (B42) und Industriebetrieb mit entsprechenden Immissionen belegt. Beeinträchtigungen durch Lärm und Immissionen sind daher zu erwarten; dies ist unter anderem durch die Dienstbarkeiten im Grundbuch abgebildet. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Lärmschutzwall.
Die nächste größere Stadt ist Neuwied, mit guter Anbindung an die B42 und durch regionale Bahnhöfe. Der öffentliche Nahverkehr und die Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten) sind in Rheinbrohl und Bad Hönningen verfügbar.
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