Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 16. Juli 2026 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Priort Blatt 233
Sonstiges, Bungalow
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 380.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 16.07.2026, 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 2 K 189/24
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
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Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Sonstiges, Bungalow
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Priort
Flur 4, Flurstück 69
Gebäude- und Freifläche, Dyrotzer Winkel 4 a
1.890
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Bungalow. Postalisch: Dyrotzer Winkel 4 a, 14641 Priort. Der Bungalow stammt aus DDR-Zeiten und ist seit 2005 ungenutzt, daher baufällig und als Abbruch zu bewerten. Das Grundstück ist stark verwildert. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtswirksamen qualifizierten Bebauungsplanes. Es handelt sich um ein Baugrundstück gemäß § 34 BauGB, das heißt ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenheit der näheren Umgebung einfügt.
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Lage
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Rechtsanwältin Ebel-Peisker, Zeichen 24/2025, Tel.: 030/32303408
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