Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 6. Oktober 2026 um 14:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Mainz, Sitzungssaal 16, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1: Wohnhaus mit Lagergebäude, Verkehrswert: 245.000,00 €
Lfd. Nr. 2: Einfamilienhaus, Verkehrswert: 429.200,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
674.200,00 €
Versteigerungstermin
06.10.2026, 14:00 Uhr
Aktenzeichen
260 K 38/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
20.11.23
Besichtigungsart
Innen- und Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Wichtige Hinweise

Das Informationsblatt des Amtsgerichts Mainz für Bietinteressenten bei Grundstücksversteigerungen kann nachfolgend heruntergeladen werden:

Objektdaten

SchwimmbadAbstellraumGarten/-mitbenutzungTerrasseStellplatzDusche
Objekttyp
Einfamilienhaus
Heizungsart
Fußbodenheizung
Objektzustand
guter Zustand
Baujahr
2014/2015
Verfügbarkeit
bewohnt

Objektbeschreibung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garage sowie einem kleinen freistehenden Wohnhaus mit Lagergebäude, Pkw-Stellplätzen und Freischwimmbecken.

Besichtigung:

Das Objekt wurde in einem Fall vollständig vor Ort besichtigt und vermessen, einschließlich der Wohnräume des kleinen Wohnhauses. Das zweite Objekt konnte nur von außen besichtigt werden; dessen Bewertung beruht deshalb ergänzend auf Unterlagen, Außenschätzung und dem äußeren Eindruck.

Einfamilienhaus

Das vorrangig werthaltige Einfamilienwohnhaus ist ein freistehendes, vermutlich Anfang der 2000er Jahre errichtetes 1 1/2- bis 2-geschossiges Wohngebäude in Massivbauweise mit geschätzt ca. 302 m² Bruttogrundfläche bei unterstelltem Keller sowie ca. 137 m² Wohnfläche in Erd- und Dachgeschoss. Das Dach ist als Satteldach ausgebildet; eingedeckt ist es mit Biberschwanzdeckung. Die Fassade ist verputzt, jedoch mit teilweise unregelmäßiger Ausführung. Erkennbar sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung und teilweise Rollläden.

Der bauliche Zustand vermittelt von außen einen im Wesentlichen befriedigenden Gesamteindruck. Gleichwohl bestehen Instandhaltungsrückstände und Unregelmäßigkeiten, darunter partielle Rissbildungen im Bereich der Kellerlichtschächte, unfertige obere Abschlüsse einzelner Lichtschächte, Schadstellen an einer Hausecke, Feuchteschäden an Mauersockelbereichen sowie anstrichbedürftige Holzteile im Außenbereich. Zusätzlich war wegen der nur möglichen Außenbesichtigung ein Sicherheitsabschlag erforderlich. Das Gebäude wird als Eigennutzungsobjekt eingeordnet.

kleines Wohnhaus

Das kleine freistehende Wohnhaus auf dem zweiten Grundstück wurde gemäß Baugenehmigung vom 18.06.2014 etwa 2014/2015 errichtet. Es ist eingeschossig, nicht unterkellert und verfügt über ca. 66,72 m² Wohnfläche im Erdgeschoss. Hinzu kommt ein niedriger, nicht ausbaufähiger Dachraum unter einem leicht geneigten Satteldach mit nur ca. 1,70 m lichter Firsthöhe. Die Raumaufteilung umfasst Diele mit Garderobe, Wohnraum mit Küche, ein Schlafzimmer, Bad, Abstellraum mit Technikanschlüssen sowie Terrasse. Der Grundriss ist zweckmäßig, Belichtung und Besonnung wurden als gut beurteilt; die Ausrichtung erfolgt überwiegend zum Garten- und Hofbereich.

Das kleine Wohnhaus ist in Massivbauweise errichtet, mit Stahlbetonbodenplatte und Holzbalkendecke über dem Erdgeschoss. Der Innenzustand wurde im Wesentlichen als gut beschrieben, bei gutem Ausstattungsstandard. Wertmindernd wirken jedoch die geringe Wohnfläche mit nur einem Schlafzimmer, die fehlende Endbeschichtung der Fassade, teils unsaubere Gipskartonfugen, anstrichbedürftige Sparrenbereiche sowie noch ausstehende Fertigstellungsarbeiten im Außeneingangsbereich und am Vorgarten. Das Gebäude war zum Stichtag unentgeltlich genutzt; eine Miete war nicht vereinbart.

weitere Gebäude

Zum kleinen Wohnhaus gehört ein einfaches kleines Lagergebäude auf der Grundstücksgrenze in Massivbauweise. Es dient der Holzlagerung, besitzt ein leicht geneigtes Pultdach mit Biberschwanzdeckung, Betonboden sowie zwei Kunststofftüren mit Glasausschnitt. Der Zustand ist einfach bis durchschnittlich, jedoch mit deutlichen Schäden: mangelnder Dachüberstand, erhebliche Feuchteschäden und Moosbildung in der vorderen Außenecke zum Wohnhaus, weitere erhebliche Feuchteschäden an der hinteren Außenwand und partiell im Dachbereich sowie fehlender Oberputz.

Zum Einfamilienwohnhaus gehört eine Garage auf der Grundstücksgrenze in Massivbauweise mit Pultdach und Biberschwanzdeckung sowie Leichtmetall-Sektionaltor mit integrierter Tür. Der bauliche Zustand wurde von außen als normal mit altersüblichen Abnutzungen beschrieben; genannt werden unter anderem teilweise Wandrisse. Wegen fehlender Innenbesichtigung wurde auch hier ein Sicherheitsabschlag berücksichtigt.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das kleine Wohnhaus unentgeltlich durch einen Angehörigen genutzt; eine Miete war nicht vereinbart. Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Einfamilienwohnhaus nach äußerem Eindruck vermutlich nicht bewohnt.

Ausstattung

  • Dachform und Dachdeckung kleines Wohnhaus: leicht geneigtes Satteldach mit Betondachziegeln als Ziegelpfanne; Dachrinne und Fallrohr aus Zink

  • Dachform und Dachdeckung Einfamilienwohnhaus: Satteldach mit Biberschwanzdeckung; Garage mit Pultdach und Biberschwanzdeckung

  • Heizung und Warmwasser kleines Wohnhaus: gasbefeuerte Warmwasserzentralheizung als Fußbodenheizung; Gastherme und Warmwasserspeicher im Dachraum; zusätzlicher Gussofen mit Glastür für Holzverbrennung im Wohnzimmer

  • Sonstige Technik kleines Wohnhaus: Wandklimagerät im Schlafzimmer mit Außengerät

  • Sonstige Technik Einfamilienwohnhaus: vier Außenklimageräte, davon drei an der östlichen und eines an der westlichen Giebelfassade, mit sichtbaren Kabelkanälen

  • Elektroinstallation kleines Wohnhaus: normale Wohnungsinstallation

  • Fenster kleines Wohnhaus: Kunststofffenster mit Isolierglas, Kunststoffrollläden, elektrisch betrieben

  • Fenster Einfamilienwohnhaus: Kunststofffenster mit Isolierglas und dazwischenliegenden Sprossen, teilweise Rollläden

  • Sanitärausstattung kleines Wohnhaus: Bad mit WC, Waschbecken mit Unterbau, ebenerdig gefliester Dusche mit Glastrennwand; gute Ausstattung und Qualität

Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Das Objekt liegt in Wintersheim mit rund 300 Einwohnern im Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz.

Beide Grundstücke liegen im nördlichen Randbereich des Ortes in guter Wohnlage innerhalb eines Wohngebiets mit überwiegend offener Bauweise und meist 1 1/2-geschossiger Bebauung mit geneigten Dächern. Das kleine Wohnhaus befindet sich an einer als Sackgasse ausgebauten Wohnstraße. Das Einfamilienhaus liegt auf einem Eckgrundstück an Frauenbrunnengasse und Weingartenstraße; schräg gegenüber beginnen freie Feld- und Weinbergsflächen. Beeinträchtigungen ergeben sich vor allem aus objektbezogenen Mängeln und dem Überbau der Koi-Anlage, nicht aus einer besonderen nachbarlichen Konfliktlage.

Die Grundstücke sind jeweils relativ eben; das Grundstück des kleinen Wohnhauses ist rechteckig zugeschnitten und 373 m² groß. Das Grundstück des Einfamilienhauses umfasst 491 m², ist fast rechteckig, leicht hängig und als Eckgrundstück ausgebildet. Beim kleinen Wohnhaus bestehen großflächige Befestigungen mit Betonplatten um Terrasse, Schwimmbecken und Hof, jedoch fehlt die Eingangswegebefestigung. Beim Einfamilienhaus sind Wege-, Stellplatz- und Hofflächen mit Betonpflaster bzw. Kopfsteinpflaster befestigt; hinzu kommen Terrassenflächen, Einfriedungen, Grün- und Teichanlagen. Ein Überbau durch die Koi-Anlage betrifft beide Grundstücke.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.