Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 8. Dezember 2026 um 14:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Landstuhl, Sitzungssaal I, Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1: Halbmiteigentumsanteil an unbebautem Grundstück, baureifes Land; Verb.gem. Ramstein-Miesenbach; Verkehrswert: 129.000,00 €
Lfd. Nr. 2: Halbmiteigentumsanteil an unbebautem Grundstück, baureifes Land; Verb.gem. Ramstein-Miesenbach;Verkehrswert: 129.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
258.000,00 €
Versteigerungstermin
08.12.2026, 14:00 Uhr
Aktenzeichen
1 K 16/25
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
10.07.25
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten 29 Seiten 1 MB

Objektdaten

Objekttyp
Baugrundstück
Grundstücksfläche
893 m²
Verfügbarkeit
leerstehend

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um zwei Halbmiteigentumsanteile an einem unbebauten, baureifen Grundstück.

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 10.07.2025 im Rahmen einer Außenbesichtigung besichtigt. Das Objekt konnte nur von außen bzw. vom Grundstücksumfeld in Augenschein genommen werden; die Bewertung basiert ergänzend auf vorliegenden Unterlagen und behördlichen Auskünften.

Grundstück

Das 893 m² große Flurstück ist ein unbebautes Baugrundstück. Es handelt sich um ein Eckgrundstück mit annähernd rechteckigem Zuschnitt, einer Straßenbreite von etwa 11 m und einer mittleren Tiefe von rund 42 m. Die Fläche ist als Gebäude- und Freifläche im Grundbuch und Kataster geführt.

Die Topografie ist wertrelevant: Das Gelände fällt stark nach Nordwesten und Nordosten ab. Augenscheinlich wurden einzelne Bereiche mit Erde aufgefüllt. Das Grundstück ist mit Gestrüpp, Unkraut und Buschwerk bewachsen; zudem sind Baumaterialien abgelagert. Die Tragfähigkeit des Untergrunds wurde nicht durch Baugrunduntersuchungen geprüft, augenscheinlich wurde sie jedoch als gegeben eingeschätzt. Altlastenhinweise liegen laut Bodenschutzkataster nicht vor; Hochwassergefährdung wurde ebenfalls nicht festgestellt.

An den nordwestlichen und nordöstlichen Grundstücksgrenzen bestehen Mauern aus Beton bzw. betonverfüllten Betonschalsteinen, die augenscheinlich auch der Geländeabfangung dienen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Einfriedungen und Stützmauern nur bis 1,50 m Höhe zulässig; die vorhandenen Anlagen überschreiten dieses Maß augenscheinlich. Eine Baugenehmigung oder ein Bauantrag lagen hierzu nicht vor. In der Wertermittlung wurde daher nur das rechtlich zulässige Maß berücksichtigt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am kleinen Wäldchen“. Festgesetzt sind ein Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,4, GFZ 0,6, offene Bauweise, Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern, talseitige Traufhöhe von 5,5 m sowie eine Dachneigung von 30 bis 45°.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und augenscheinlich nicht wohn- oder gewerblich genutzt.

Lage

Das Objekt liegt in Ramstein-Miesenbach, Ortsteil Miesenbach, im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Die Stadt hat ca. 8.000 Einwohner.

Es befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteils in einem Neubaugebiet. Die Umgebungsbebauung ist wohnbaulich geprägt, überwiegend in offener ein- bis zweigeschossiger Bauweise, teilweise als Doppelhausbebauung. Das Grundstück liegt an einer ruhigen Sackgasse. Beeinträchtigungen wurden bei der Ortsbesichtigung nicht festgestellt. Die Wohnlage wurde als gut, die Mikrolage als sehr gut eingeschätzt.

Kindergärten, Schulen und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich am Ort. Eine Bushaltestelle liegt in etwa 0,5 km Entfernung, der Bahnhof Miesenbach in ca. 2,0 km. Die Autobahn A62 ist über die Anschlussstelle Hütschenhausen in rund 7 km erreichbar.

Das Grundstück ist ein Eckgrundstück mit nahezu rechteckiger Form. Es fällt deutlich nach Nordwesten und Nordosten ab. Teilflächen wurden augenscheinlich aufgefüllt. An zwei Grundstücksgrenzen bestehen befestigte Einfriedungs- bzw. Stützmauern. Das Grundstück gilt als baureifes Land und ist laut Auskunft bezüglich Erschließungsbeiträgen nach BauGB und KAG beitrags- und abgabenfrei; wiederkehrende Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen werden erhoben.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

Ansprechpartner oder Gläubiger/​-vertreter

Hr. Grimm (06383-801-244)

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