Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 02. Oktober 2024 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Etage 1., Sitzungssaal 101 B öffentlich versteigert werden:
unbebautes Grundstück
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 9.500,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.10.2024, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 9 K 30/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Grundstück
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück
Laut dem Wertgutachten vom 20.02.2024 handelt es sich bei dem Objekt um ein unbebautes Grundstück im Stadtteil Amelsbüren. Dieses wird als Gartengrundstück durch das Objekt "Wiedaustraße 221" genutzt (Versteigerungsverfahren: 009 K 11/23) und bildet mit diesem momentan eine wirtschaftliche Einheit. Das Grundstück ist zurzeit nicht direkt verkehrsmäßig erschlossen und liegt nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 I BauGB), so dass Vorhaben nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen sind. Es befindet sich im Übrigen in einem Landschaftschutzgebiet außerhalb der rechtsverbindlichen Landschaftspläne.
Eine zukünftige Bebauung des Grundstücks wird aus Sicht des Sachverständigen als sehr unwahrscheinlich angesehen; es wird von einer Nutzung als Gartenland im Außenbereich/Grünland ausgegangen.
Wertermilltungs- und Qualitätsstichtag war der 07.12.2023.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
Copyright © 2024 immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.