Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 9. April 2025 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, EG, Saal 11 öffentlich versteigert werden:
Sonstiges
Verkehrswert: BV-Nr. 12: 5.649,00 € BV-Nr. 14: 268.000,00 € BV-Nr. 15: 12.231,00 €
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Versteigerungstermin
- 09.04.2025, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 4 K 49/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Sonstiges
Das Objekt mit den weiteren Grundstücken ist eine als Ferienpension genutzte Gesamtanlage. Diese ist Kulturdenkmal.
Lfd. Nr. 12: Dieses Grundstück ist unbebaut.
Lfd. Nr. 14: Auf diesem Grundstück befinden sich eine Gastronomie mit 6 Übernachtungszimmern und einer Ferienwohnung im Dachgeschoss (ehemalige Betreiberwohnung), ursprüngliches Baujahr 1724, umgebaut und saniert zu einer Gaststätte laut Bauakten 1967;
ein Ferienhaus, auch als Einfamilienwohnhaus nutzbar, Baujahr unbekannt;
und eine offene Scheune mit vollflächiger Photovotaikanlage, Baujahr unbekannt.
Eine Bewertung der Photovotaikanlage ist im Gutachten nicht erfolgt! Es kann seitens des Gerichts nicht gesagt werden, ob das Eigentum hieran mit dem Zuschlag auf den Ersteher übergehen würde.
Eine Innenbesichtigung konnte nicht durchgeführt werden.
Lfd. Nr. 15: Auf diesem Grundstück befindet sich ein Mehrfamilienwohnhaus mit mehreren Wohnungen, Baujahr unbekannt. Unterlagen hierüber sind nicht vorhanden. Es ist augenscheinlich unbewohnt und in stark geschädigtem Zustand. Derzeit finden Umbauarbeiten statt, es ist nicht bekannt, welche Nutzungen entstehen. Eine Baugenehmigung liegt nicht vor. Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor weiterem Verfall werden empfohlen.
Eine Innenbesichtigung konnte nicht durchgeführt werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
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