Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 05. Mai 2023 um 09:15 Uhr folgender Grundbesitz in der Zehntenscheune, Kirchenstraße 1, 66849 Landstuhl, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 97.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 97.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 05.05.2023, 09:15 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 36/21
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 28.10.21
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 111 m²
- Grundstücksfläche
- 1518 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Baujahr
- 1962
- Verfügbarkeit
- eigen genutzt
- Anzahl Etagen
- 1
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um den 1/2 Anteil an einem Einfamilienhaus.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Das unterkellerte, eingeschossige Wohngebäude wurde ca. 1962 errichtet und hat ein ausgebautes Satteldach. Die Wohnfläche beträgt ca. 111 m².
Es handelt sich um ein massives Gebäude mit Einzel- und Streifenfundamenten und einem Mauerwerk mit Wärmedämmverbundsystem. Die Fassade verfügt über einen Unterputz, Sockelbereich überwiegend schadhafter Putz; fiktiv wurde jeweils Edelputz hergestellt. Das Satteldach verfügt über eine Ziegeleindeckung. Fiktiv ist die oberste Geschossdecke zum Dachraum hin gedämmt. Die Dachentwässerung erfolgt über Zinkrohre.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Anwesen eigen genutzt.
© immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG | 2022
Ausstattung
Heizung: Zentralheizung (Annahme).
Fenster: isolierverglaste Aluminiumfenster.
Besondere Bauteile Eingangstreppe, Balkon.
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Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Gries (ca. 1.100 Einwohner), in mittlerer bis guter Wohnlage.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen und Ärzte sowie öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) sind in fußläufiger Entfernung. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung. Das leicht hängige Grundstück liegt an einer Ortsstraße mit regem Verkehr. Durch den Straßenverkehr ergeben sich durchschnittliche Beeinträchtigungen.
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