Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 7. Mai 2025 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Siegen, Berliner Str. 22, Saal 171 öffentlich versteigert werden:

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.

Verkehrswert
39.100,00 €
Versteigerungstermin
07.05.2025, 10:30 Uhr
Aktenzeichen
20 K 11/24
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
Gutachten können Sie über eine Recherche-/ Bereitstellungsgebühr direkt bei uns herunterladen.

Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:

Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Objektdaten

Objekttyp
Sonstige Wohnung

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

Grundstück 93,72/10.000 (Dreiundneunzig Komma Zweiundsiebzig Zehntausendstel) Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Weidenau Flur 18 Flurstück 760, Gebäude- und Freifläche, Zum Bernstein 3, 5, 7, 4493 qm groß
verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im Gartengeschoss (Kellergeschoss) sowie einem Abstellkeller im Kellergeschoss, im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichnet.
Dazu gehört das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz Nr. 3.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in den Blättern 5501 bis 5581) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Wohnungs- und Teileigentümer (= Raumeigentümer) bedarf zur Veräußerung der Zustimmung des Verwalters.
Das gilt nicht bei einer Veräußerung des Raumeigentums an einen anderen Raumeigentümer, an Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie, an Ehegatten oder frühere Ehegatten. Die Zustimmung des Verwalters ist ferner nicht erforderlich bei einer Veräußerung des Raumeigentums im Wege der Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung oder durch den Konkursverwalter oder wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung erworbenes Raumeigentum veräußert.
Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 10. November 1993 Bezug genommen.
Der Miteigentumsanteil ist bei Anlegung dieses Blattes von Blatt 3228 hierher übertragen.

Bebauung laut Gutachten ohne Gewähr für die Richtigkeit:
Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus mit 81 Wohnungen; gute Wohnlage; Wohnfläche beträgt rd. 28 m².

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

Copyright © 2025 immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.