Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 21. November 2024 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz im Saal 112 im Amtsgericht Stendal, Scharnhorststraße 40, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 72.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
72.000,00 €
Versteigerungstermin
21.11.2024, 11:00 Uhr
Aktenzeichen
7 K 7/22
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
28.03.23
Besichtigungsart
Teilbesichtigung
Wertgrenzen
gelten nicht mehr
Info zu Wertgrenzen
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des§ 74a oder§ 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Denkmalschutz Nebengebäude Keller Garten/-mitbenutzung
Objekttyp
Einfamilienhaus
Wohnfläche
100 m²
Grundstücksfläche
533 m²
Objektzustand
sanierungsbedürftig
Baujahr
vor 1900
Verfügbarkeit
Leerstand
Anzahl Etagen
1

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus und Nebengebäude.

Das Objekt konnte vom Gutachter überwiegend nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte. Das Wohnhaus war nicht zugänglich. Die straßenseitig und westlich gelegenen Freiflächen (parallele Bewertungsaufträge) werden durch das Autohaus gepflegt. Insoweit konnte hierüber die Zugänglichkeit zum Scheunengebäude ermöglicht werden. Über das Scheunengebäude konnte zusätzlich ein Raum im rückwärtigen Nebengebäude besichtigt werden.

Das nur geringfügig unterkellerte, eingeschossige Wohnhaus mit ausgebautem DG (zweiteiliges Satteldach) wurde vor 1900 in Holzfachwerkbauweise mit Ausmauerung errichtet. Die Räumlichkeiten im EG teilen sich auf in Flur mit Geschosstreppe, Küche, Bad, WC-Raum, Schlaf- und Wohnzimmer. Zum DG können keine Angaben gemacht werden. Die Besonnung und Belichtung sind ausreichend.

Es ist davon auszugehen, dass die Fachwerkkonstruktion und die Dachdeckung in den 1990er Jahren saniert wurden. Der nur teilweise sanierte Innenausbau ist aufgrund der Nichtnutzung bzw. der hierdurch fehlenden Instandhaltung nicht mehr nutzbar, so dass eine Modernisierung des Innenausbaus zugrunde gelegt wird. Der bauliche Zustand ist überwiegend schlecht. Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und Modernisierungsbedarf.

Es sind zwei Nebengebäude vorhanden. An der westlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein ehemaliges, massiv errichtetes Scheunengebäude mit einer Grundfläche von ca. 13,50 m x 16,30 m und Satteldach mit Dachsteindeckung. An der rückwärtigen Grundstücksgrenze befindet sich ein ehemaliges, in Ziegelbauweise errichtetes Stallgebäude mit einer Grundfläche von ca. 22,00 m x 4,20 m mit Flach- oder Pultdach wahrscheinlich nebst Pappdeckung.

Hinweis: Das an der westlichen Grundstücksgrenze stehende Scheunengebäude ist auf die Flurstücke 364/31 und 369/48 (parallele Zwangsversteigerungsverfahren) überbaut. Die Überbauung ist zu dulden. Die entsprechenden Gebäudeteile werden dem hier zu bewertenden Grundstück zugeordnet.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt seit längerer Zeit ungenutzt. Für eine Wiedernutzbarmachung ist eine umfassende Modernisierung des Wohnhauses erforderlich. Auch der Scheunenanbau ist nicht mehr nutzbar.

Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Tangerhütte (ca. 10.544 Einwohner) im Ortsteil Uchtdorf (ca. 255 Einwohner) am westlichen Ortsrand, ca. 6 km vom Stadtzentrum Tangerhütte entfernt.

Eine Bushaltestelle ist im Ort vorhanden. Die Wohnlage kann als einfach eingestuft werden. Die Umgebungsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulichen Nutzung mit meist aufgelockerter, 1- bis 2-geschossiger Bauweise. Bei der Straße handelt es sich um eine voll ausgebaute, örtliche Durchgangsstraße mit mäßigem Verkehrsaufkommen. Parken ist im öffentlichen Straßenraum nur eingeschränkt möglich. Das Gelände weist eine ebene Topografie auf.

Das Grundstück befindet sich im Bereich eines archäologischen Kulturdenkmals gemäß § 2 DenkmSchG LSA (Ortsakte Uchtdorf Fpl. 1: eisenzeitliche Siedlung, eisenzeitliches Brandgräberfeld, Fundstelle der Römischen Kaiserzeit).

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.