Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 12. August 2021 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz im Saal 112 im Amtsgericht Stendal, Scharnhorststraße 40, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 47.000,00 € (lfd.Nr. 1) und 8.000,00 € (lfd.Nr. 2)
Gesamtverkehrswert: 55.000,00 €
Objektart: Einfamilienhaus und Stallgebäude
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 55.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 12.08.2021, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 11/19
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 24.09.19
- Besichtigungsart
- Teilbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten nicht mehr
- Info zu Wertgrenzen
- In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 190 m²
- Grundstücksfläche
- 2977 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Objektzustand
- sanierungsbedürftig
- Baujahr
- 1930
- Verfügbarkeit
- augenscheinlich ungenutzt
- Anzahl Etagen
- 2
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Nebengebäude und ein Stall- und Garagengebäude.
Das Objekt konnte vom Gutachter in Teilbereichen nur von außen besichtigt werden. Das Wohnhaus ist augenscheinlich ungenutzt und konnte lediglich von außen begutachtet werden. Das Stallgebäude war frei zugänglich, so dass dieses von innen besichtigt werden konnte. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Das nur geringfügig unterkellerte, zweigeschossige Wohngebäude wurde nach sachverständiger Schätzung ca. 1930 errichtet und hat einen eingeschossiger Eingangs- und hofseitiger Badanbau. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 190 m². Es bestehen Überbauten. Der bauliche Zustand ist, soweit von außen erkennbar, ausreichend. Es besteht partieller Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.
Nutzungseinheiten / Raumaufteilung:
Erdgeschoss: Gebäudedurchfahrt, Windfang, Flur mit Geschosstreppe, 3 Zimmer und Bad/WC.
Obergeschoss: Flur, Küche, Bad/WC und 4 Zimmer.
Auf dem Grundstück lfd. Nr. 1 (Flurstück 228/85) befinden sich mehrere Nebengebäude die überwiegend grenzständig errichtet wurden. Die Nebengebäude sind von der Straße aus kaum einsehbar.
Auf dem Grundstück lfd. Nr. 2 (Flurstück 260/50) befindet sich ein massiv errichtetes Stallgebäude mit einer Grundfläche von etwa 14 m x 6 m. Nach vorliegenden Unterlagen wurde das Stallgebäude im Jahr 1988 errichtet. Es verfügt über eine Teilunterkellerung, ein Satteldach nebst Bitumenschindeldeckung, Estrichboden, Holztor und -türen, Einfachfenster sowie Wasser- und Stromanschluss. Die Umfassungswände weisen teils erhebliche Rissbildungen auf. Der straßenseitige Teil kann als Garage und der rückwärtige ehemalige Stallbereich für unterschiedliche Zwecke genutzt werden.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt augenscheinlich ungenutzt.
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Ausstattung
Wohnhaus:
Elektroinstallation: einfache Ausstattung.
Heizung: Zentralheizung als Pumpenheizung mit Flüssiggastank in Kombination mit Holzheizkessel; Gussheizkörper und Stahlradiatoren; Warmwasserbereitung: wahrscheinlich zentral über Heizungsanlage.
Bodenbeläge: Schwimmender Estrich oder Holzdielen mit Textilbelag, Kunststoffbelag, Laminat oder Fliesen.
Fenster: Einfachfenster aus Holz mit Einfach- oder Doppelverglasung, teils Kunststofffenster mit Isolierverglasung.
Sanitäre Installation: Standardausstattung entsprechend der Modernisierungsjahre u.a. mit Wanne, Dusche, WC-Becken und Waschbecken mit Mischarmatur etc.
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Sonstiges
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Tangerhütte (ca. 10.814 Einwohner), im Ortsteil Schleuß in einfacher Wohnlage.
Das ebene Wohngrundstück liegt an einer Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung.
Die Entfernung zu den Stadtzentren von Tangerhütte und Stendal beträgt jeweils ca. 15 km. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen und Ärzte sind überwiegend erst in den vorgenannten Städten. Eine Bushaltestelle steht in fußläufiger Entfernung zur Verfügung.
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