Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 08. Februar 2023 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen, Erdgeschoß, Sitzungssaal 1, öffentlich versteigert werden:
Grundstück: 86.000,00 EUR
Einfamilienhaus
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 86.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 08.02.2023, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 2 K 7/22
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 09.06.22
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten nicht mehr
- Info zu Wertgrenzen
- Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 108 m²
- Grundstücksfläche
- 155 m²
- Baujahr
- 1960
- Verfügbarkeit
- leer stehend
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Das 2-geschossige Gebäude wurde ca. 1960 errichtet, es verfügt über Dachaufbauen und einen Anbau. Die Wohnfläche beträgt ca. 108 m². Der bauliche Zustand ist, soweit besichtigt, unbefriedigend. Es besteht augenscheinlich ein erheblicher Unterhaltungsstau (Feuchteschäden) und mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fertigstellungs- bzw. Renovierungsbedarf.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war leer stehend.
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Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Ortskern von Gerbach (ca. 525 Einwohner).
Das Grundstück hat eine ebene Topografie. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung, in überwiegend aufgelockerter, 1- bis 2-geschossiger Bauweise. Geschäfte des täglichen Bedarfs (Metzgerei), eine Grundschule und öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) liegen in fußläufiger Entfernung, Ärzte ab ca. 4 km Entfernung.
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