Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 28. August 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Daun, Sitzungssaal 110, Berliner Straße 3, 54550 Daun öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1: Flurstück 39, Flur 6, "In der Kottwies": Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Waldfläche. Verkehrswert €: 440,00
Lfd. Nr. 2: Flurstück 270/13, Flur 6, "In der Kottwies": Landwirtschaftsfläche. Verkehrswert €: 180,00
Lfd. Nr. 3: Flurstück 22/3, Flur 6, "In der Kottwies": Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Unland. Verkehrswert €: 660,00
Lfd. Nr. 4: Flurstück 13/7, Flur 6, "In der Kottwies": Landwirtschaftsfläche. Verkehrswert €: 630,00
Lfd. Nr. 5: Flurstück 22/7, Flur 6, "In der Kottwies": Landwirtschaftsfläche. Verkehrswert €: 940,00
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- ab 180,00 €
- Versteigerungstermin
- 28.08.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 4/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 02.07.24
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Landwirtschaftsfläche
- Grundstücksfläche
- 4751 m²
- Verfügbarkeit
- unbekannt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um mehrere unbebaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Besichtigung
Das Objekt wurde im Rahmen eines Ortstermins am 02.07.2024 in Augenschein genommen. Die Grundstücke wurden direkt vor Ort begutachtet, eine Bewertung erfolgte nach Besichtigung und Auswertung der behördlichen Unterlagen.
Grundstücke
Flurstück 39:
Das Grundstück ist 797 m² groß, unregelmäßig zugeschnitten und bildet mit dem angrenzenden Flurstück 22/3 eine wirtschaftliche Einheit. Es handelt sich um weitgehend ebenes Grünland mit Randbewuchs aus Erlen, Weiden und Haselsträuchern, das teilweise an die Lieser angrenzt bzw. von ihr durchzogen wird. Eine eigene öffentliche Zuwegung besteht nicht, die Erschließung erfolgt aktuell über Nachbargrundstücke. Die durchschnittliche Bodengüte liegt bei 43 Bodenpunkten. Im Kataster ist eine nicht altlastverdächtige Altablagerung vermerkt; für den Bereich besteht keine Bauerwartung. Das Grundstück liegt im Naturpark Vulkaneifel und im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, teilweise als naturnahes Stillgewässer (geschütztes Biotop) ausgewiesen. Es bestehen keine baulichen Anlagen, das Grundstück wird als Grünland genutzt.
Flurstück 270/13:
Dieses Grundstück umfasst 278 m², ist geneigt und unregelmäßig geschnitten. Es ist an die Flurstücke 22/7 und 13/7 angebunden und besitzt keine eigene öffentliche Zuwegung. Die Nutzung entspricht Grünland mit durchschnittlicher Bodengüte (33 Bodenpunkte). Keine Hinweise auf Altlasten und keine Erschließungsbeiträge. Es liegt im Naturpark Vulkaneifel, ist benachteiligt für landwirtschaftliche Nutzung und nicht im Überschwemmungsgebiet.
Flurstück 22/3:
Das Grundstück misst 1.113 m² und ist unregelmäßig geschnitten. Es liegt zwischen Landstraße 46 und der Lieser, besitzt jedoch wegen eines dazwischen liegenden Grabens keine direkte Straßenzufahrt. Die Zuwegung erfolgt über Nachbarparzellen. Es grenzt an Flurstück 39, bildet damit eine Einheit. Ebenes Gelände, überwiegend Grünland mit etwas verwilderter Gehölzbepflanzung entlang der Ränder. Es ist ebenfalls tlw. Wasserfläche und naturnahes Stillgewässer, insgesamt durchschnittliche Bodengüte (34 Bodenpunkte). Kein Altlastverdacht, Lage entsprechend § 35 BauGB im Außenbereich, keine Bauerwartung, im Überschwemmungsgebiet und Naturpark Vulkaneifel.
Flurstück 13/7:
Dieses Grundstück hat 1.095 m², unregelmäßigen Zuschnitt und ist geneigt. Es grenzt östlich an die Flurstücke 270/13 und 22/3. Die Anbindung erfolgt über die Landstraße 46. Es ist Grünland, im westlichen Randbereich befinden sich Schlehdorn und Haselsträucher ohne besonderen Wert. Die durchschnittliche Bodengüte liegt bei 27 Bodenpunkten. Keine Hinweise auf Altlasten, keine Erschließungsbeiträge. Die Fläche liegt im Naturpark Vulkaneifel, ist als benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und nicht im Überschwemmungsgebiet.
Flurstück 22/7:
Das größte Grundstück weist 1.468 m² Fläche auf, ist leicht geneigt und unregelmäßig geschnitten. Es grenzt an die Flurstücke 270/13 und 13/7 und ist über die Landstraße 46 zugänglich. Die Bodengüte ist durchschnittlich (33 Bodenpunkte), das Grundstück wird als Grünland genutzt. Kein Altlastenverdacht, keine Eigenerschließung. Es befindet sich im Naturpark Vulkaneifel, gilt als benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet und liegt nicht im Überschwemmungsgebiet.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war keine Nutzung durch Miet- oder Pachtverhältnisse bekannt. Die Grundstücke wurden land- und forstwirtschaftlich genutzt und waren nicht mit Aufwuchs oder Gebäuden bebaut.
Ausstattung
Sonstiges
Lage
Daun-Boverath, Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz, ca. 500 Einwohner (Boverath), Verbandsgemeinde Daun ca. 24.200 Einwohner
Die Grundstücke liegen nördlich der Ortslage von Daun-Boverath außerhalb des Dorfes und sind land- und forstwirtschaftlich geprägt. Die Parzellen 22/3 und 39 befinden sich zwischen der Landstraße 46 und der Lieser, die weiteren nördlich der Landstraße. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Landstraße 46, die Daun mit Kelberg verbindet; eine direkte, öffentliche Zuwegung ist nur für Flurstück 13/7 und 22/7 gegeben. Beeinträchtigungen durch Gewerbe oder Industrie bestehen nicht, in etwa 100 m Entfernung liegt die Kläranlage Daun. Das Umfeld ist ansonsten von unverbaubarem Land und Wirtschaftsflächen geprägt, die Nachbarschaftsbebauung ist landwirtschaftlich und nicht störend. Die Biotopfläche und das Überschwemmungsgebiet schränken die Bebaubarkeit ein.
In der Stadt Daun sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen, Ärzte und Versorgungsanlagen vorhanden, wobei der Ortsteil Boverath eine dörfliche Infrastruktur ohne wesentliche Versorgungseinrichtungen aufweist. Bus- und Bahnanbindung ist über Daun erreichbar, Einkaufsmöglichkeiten bestehen dort.
Die Grundstücke sind unregelmäßig geschnitten, unterschiedlich groß (278 bis 1.468 m²), teilwiese geneigt oder eben, vorwiegend mit Grünlandflora und randständigem Gehölz (Erlen, Weiden, Hasel, Schlehdorn) bewirtschaftet. Ein Teilbereich von Flurstück 39 gilt als nicht altlastverdächtige Altablagerungsfläche. Es handelt sich insgesamt um durchschnittliche landwirtschaftliche Böden mit üblicher Nutzung für Grünland und geringe forstwirtschaftliche Nutzung.
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