Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 12. Juni 2026 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Lahr, Sitzungssaal 107, Turmstraße 15, 77933 Lahr öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1: Flurstück Nr. 5379, Endweg 32 - Verkehrswert: 135.000,00 €
Lfd. Nr. 2: Flurstück Nr. 5385, Endweg 30 - Verkehrswert: 154.000,00 €
Lfd. Nr. 3: Flurstück Nr. 4801/2, Wohnhaus - Verkehrswert: 360.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
siehe Gutachten
Versteigerungstermin
12.06.2026, 09:30 Uhr
Aktenzeichen
12 K 6/25
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
07.10.25
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten 3,95 €

Objektdaten

Objekttyp
Baugrundstück erschlossen
Grundstücksfläche
858 m²

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück (Wohnbaufläche) mit 401 m² Fläche (Flst. Nr. 5379) sowie um ein weiteres unbebautes Eck-Grundstück (Wohnbaufläche) mit 457 m² Fläche (Flst. Nr. 5385). Des Weiteren gelangt ein Wohnhaus mit Gartenhaus und Doppelgarage (Flst. Nr. 480/2) zur Versteigerung.


Besichtigung

Das Objekt wurde im Rahmen von zwei Ortsbesichtigungen in Anwesenheit des Sachverständigen in Augenschein genommen. Die Bewertung beruht auf Inaugenscheinnahme, bauamtlichen und gemeindlichen Auskünften sowie vorliegenden Unterlagen, ein örtliches Aufmaß wurde nicht durchgeführt.

Grundstück Flst. Nr. 5385 – Endweg 30

Das Grundstück umfasst eine Fläche von 457 m² und befindet sich im nordwestlichen Bereich eines Neubaugebiets aus den 1990er/2000er Jahren, am Eck der Straße Endweg und einer Anliegerstichstraße. Es ist baureifes Land, durch seine Ecklage annähernd trapezförmig zugeschnitten und weist eine Breite von etwa 26 m an der Straßenseite sowie eine mittlere Tiefe von ca. 26 m auf. Das Grundstück ist eben und ohne nennenswerten Bewuchs. Die Erschließung ist abgeschlossen, sämtliche Erschließungs-, Anlieger- und Anschlusskosten sind bereits bezahlt. Nach dem Bebauungsplan ist die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte (maximal zwei Wohneinheiten), zweigeschossige, offene Bauweise zulässig.

Grundstück Flst. Nr. 5379 – Endweg 32

Dieses Grundstück erstreckt sich über 401 m² und liegt direkt benachbart zum vorherigen Objekt, ebenfalls im nordwestlichen Rand des Neubaugebiets „Obergarten II“. Der Grundstückszuschnitt ist annähernd trapezförmig; die Breite an der Straße beträgt ca. 19 m, die mittlere Tiefe ist etwa 25 m. Auch hier liegt eine ebene Oberfläche ohne besonderen Bewuchs vor. Die Voraussetzungen hinsichtlich Erschließung, Anschlusskosten sowie baurechtlichen Vorgaben entsprechen jenen des Nachbargrundstücks: zulässig sind Doppelhaushälften mit bis zu zwei Wohneinheiten, zweigeschossig, offene Bauweise.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag waren beide Grundstücke unbebaut.


Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Kappel-Grafenhausen, Ortsteil Kappel, ca. 5.246 Einwohner, Ortenaukreis, Baden-Württemberg

Die Grundstücke befinden sich im nordwestlichen Randbereich des Neubaugebietes „Obergarten II“ im Ortsteil Kappel. Die Umgebungsbebauung ist geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Hausgärten. Gegenüber befindet sich eine Kindertageseinrichtung (Kita). Das Gebiet zeichnet sich durch seine ruhige Wohnlage mit guter Durchgrünung und geringen Verkehrsbelastungen aus. Die Entfernung zur Hauptdurchgangsstraße (Rathausstraße / L 103) beträgt etwa 200 Meter, Lärmimmissionen durch Verkehr sind kaum vorhanden.

Die Versorgung mit Kindergärten sowie Grund- und Hauptschule ist am Ort gegeben, weiterführende Schulen befinden sich im nahe gelegenen Ettenheim. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Gastronomie und sonstige Infrastruktur sind der Gemeindegröße entsprechend in moderatem Umfang vorhanden. Die Anbindung an Bus und Bahn ist ortsüblich, die Autobahn A5 (Anschlussstelle Ettenheim) ist nur wenige Kilometer entfernt, größere Städte (Lahr, Offenburg, Freiburg) sind innerhalb von 15 bis 40 km erreichbar.


Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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