Besondere Hinweise anlässlich der Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus)
Angesichts der aktuellen Entwicklungen zur Lockerung der allgemeinen Beschränkungen des öffentlichen Lebens hat auch die Justiz Rheinland-Pfalz Maßnahmen ergriffen, um auch unter den Bedingungen der Pandemie den Dienstbetrieb schrittweise wieder auszuweiten und zugleich Verfahrensbeteiligte, Besucherinnen und Besucher sowie die Beschäftigten der Justiz vor einer Ansteckung zu schützen.
Bitte tragen auch Sie dazu bei, das Ansteckungsrisiko in den Gerichten zu minimieren und beachten Sie dazu folgende Hinweise, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen wurden oder aus sonstigen Gründen beabsichtigen ein Justizgebäude aufzusuchen:
In Ausübung seines Hausrechts hat der Direktor des Amtsgerichts Altenkirchen beschlossen, dass von jeder Person die das Gerichtsgebäude betreten will, im Wege einer Selbstauskunft Fragen zur Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu beantworten sind. Von der Verpflichtung einer Selbstauskunft ausgenommen sind:
- die Vertreter der Staatsanwaltschaft,
- Polizeibeamte, andere Beamte oder Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen die sich -sofern nicht persönlich bekannt- durch einen gültigen Dienstausweis ausweisen können,
- Rettungskräfte im Einsatz.
Alle anderen Personen erhalten einen entsprechenden Fragebogen am Eingang. Der Fragebogen kann zudem bereits in der Ladung zum Termin beigefügt sein.
Es wird darum gebeten, um zeitliche Verzögerungen und Warteschlangen im Eingangsbereich zu vermeiden, diese Selbstauskunft vorab auszufüllen und bei Betreten des Gebäudes griffbereit zu halten.
Personen, die die Selbstauskunft nicht oder nicht ordnungsgemäß ausfüllen wird der Zutritt versagt. Sie gelten damit auch als nicht ordnungsgemäß entschuldigt.
Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) Husten, Fieber, Schnupfen, Niesen, Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben oder Sie verpflichtet sein sollten, sich nacheiner Einreise aus einem anderen Staat oder einer anderen Region in Quarantäne zu begeben, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten!
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch.
Bitte begrenzen Sie ihren Aufenthalt in dem Gerichtsgebäude auf das zwingend erforderliche Maß. o Sollten Sie als Verfahrensbeteiligter oder Verfahrensbevollmächtigter (Rechtsanwalt) zu einem Termin geladen sein, bitte wir Sie sich vor und nach Ihrem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten.
Zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für sie können aber zusätzliche Beschränkungen bestehen. Sollten Sie das Gericht aus anderen Gründen aufsuchen wollen, bitte wir Sie zu prüfen, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen und auf einen persönlichen Besuch vor Ort verzichten können.
Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Bringen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte „Community-Maske“) mit und tragen Sie diese, sofern der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, entsprechend den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts.
Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie nach Betreten des Gerichts zur Verfügung stehende Möglichkeiten der Handhygiene.
Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnungen treffen.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bedanken wir uns.