Infos zur Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Der Bieter hat unter Umständen auf Verlangen eines Beteiligten Sicherheit zu leisten, die in der Regel 10 % des festgesetzten Verkehrswerts beträgt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann:
- durch Vorlage eines Bundesbankschecks sowie eines von einem inländischen Kreditinstitut
ausgestellten Verrechnungsschecks,
- der Bürgschaft eines Kreditinstituts oder
- der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der Gerichtskasse:
Amtsgericht Cuxhaven
IBAN - Nr. DE39 2505 0000 0106 024 078
BIC/SWIFT-Code: NOLA DE 2HXXX, erbracht werden.
Der Scheck darf nicht älter als drei Tage sein.
Bei Überweisung ist als Verwendungszweck anzugeben:das jeweilige Kassenzeichen und das jeweilige Aktenzeichen (s. Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung) .
Anmeldung von Rechten
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.